Die Abschlussprüfungen 2023 finden in diesem Jahr wieder zentral statt.
Allerdings sollen die Schülerinnen und Schüler im Zuge der langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie keine Nachteile aus der pandemiebedingten Ausnahmesituation erhalten. Aus diesem Grund ist die mündliche Prüfung in einem weiteren für die Prüfung zugelassenem Fach ist im Zuge der langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auch in diesem Schuljahr wieder freiwillig. Die genauen Regelungen aus dem Erlass sind hier in 4 Stichpunkten noch einmal aufgeführt:
1. Die mündliche Prüfung in einem weiteren für die Prüfung zugelassenen Fach (Nebenfach) nach Wahl der Schülerin oder des Schülers als verpflichtender Teil der Abschlussprüfungen entfällt.
2. Die Schülerinnen und Schüler können jedoch freiwillig eine mündliche Prüfung in einem weiteren für die Prüfung zugelassenen Fach nach Nr. 1 ablegen. Die Anmeldung hierzu muss bis zum 26.05.2023 erfolgen.
3. Die mündliche Prüfung im Fach Englisch bleibt von der Regelung unberücksichtigt und findet am 13.04.2023 statt.
4. Die Bewertung der Leistung in der freiwilligen mündlichen Prüfung nach Nr. 2 bleibt unberücksichtigt, wenn aufgrund dieser Bewertung die Jahresnote schlechter als „ausreichend“ lautet
Der Erlass kann hier eingesehen werden.